[QUOTE="reykah, post: 45967, member: 2129"]
(2) Eine Person darf nicht mehr als drei Hunde gleichzeitig führen. Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf nur einen Hund führen. Ein gefährlicher Hund darf nicht gleichzeitig mit einem oder mehreren anderen Hunden geführt werden.
Das hab ich mal aus Deinem Link kopiert, so gilt es eigentlich im gesamten Bundesgebiet. Ist aber in vielen Bundesländern nicht so deutlich ausgedrückt.
Ich kam auf die Frage, weil ich erst kürzlich eine Dame traf, die 5 Hunde an der Leine hatte. Waren nicht alle ihre, wir kamen ins Gespräch und sie wußte von diesem Gesetz nichts.
Ich frage mich bei solchen Leuten immer: was machen die, wenn ihre Hunde im Rudel über einen Artgenossen herfallen?
Selbst 3 Hunde sind kaum zu bändigen, wenn sie in Rage kommen und das Rudelverhalten greift. Die müssen schon sehr gut im Gehorsam stehen, wenn Du da als Einzelperson eine Chance haben willst.
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