ist die teilweise Amputation von Rute und Hängeohren (z.B.: beim Dobermann, Boxer oder Rottweiler). Beides ist in Deutschland verboten, Ausnahmen bilden zur Jagd genutzte Hunde und medizinische Gründe. Ähnliche Beiträge:DobermannBoxadorDeutscher BoxerRottweiler
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