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Sabine Bochnig
Guest
Hallo, ich habe seit Kurzem eine Hündin aus einem bulgarischen Shelter aufgenommen und muß sie ja auch anmelden und registrieren lassen. In Niedersachsen ist der Sachkundenachweis ( inklusive theoretischer und praktischer Prüfung, ggf mit Übungskurs) nicht erforderlich, wenn man in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre einen Hund betreut hat. Mein Problem: mit meinem Expartner hatte ich 7 Jahre lang einen Hund, der aber auf ihn angemeldet war. Der Hund blieb nach der Trennung 2021 bei ihm. Wie weise ich diese Pflege des Hundes nach? Ich habe keine Chance, von ihm eine entsprechende Erklärung , Nachweis oder.ähnliches zu bekommen.
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