In Bundesländern wie Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen, Schleswig-Holstein und Brandenburg ist die Hundehaftpflicht für Hundehalter Pflicht. Ganz allgemein gilt: Diese Versicherung ist für jeden Hundehalter eine sinnvolle Absicherung. Das gilt auch, wenn das Gesetz sie nicht vorschreibt. Denn sie kann den Hundehalter das Zusammenleben mit seinem Tier wesentlich angenehmer gestalten, indem sie ihn vor finanziellen Sorgen aufgrund von Schadenersatzforderungen Dritter befreit.
Das Bürgerliche Gesetzbuch dazu:
Sie als Besitzer eines Hundes sind für alle Schäden verantwortlich, die Ihr Tier an fremden Sachen, Dingen und Personen anrichtet. Das gilt unabhängig von der Schuldfrage. Ihr vierbeiniger Freund läuft unvermittelter Dinge auf die Straße und verursacht einen Autounfall. Es gibt verletzten Personen und einen Sachschaden und die Schadensersatzforderungen sind extrem hoch. Mit einer Hundehaftpflicht kann Ihnen das nicht passieren, denn sie regelt die finanziellen Folgen des Unfalls und übernimmt Schadensersatzansprüche Dritter, wenn diese zu Recht bestehen.
Typische Schadensfälle
Ihr Tier reißt sich beim Gassigehen von der Leine los und rennt auf die Fahrbahn. Es kreuzt den Weg eines Fahrradfahrers und beide stoßen zusammen. Der Fahrradfahrer stürzt und verletzt sich. Er stellt Schadenersatzforderungen in Höhe von mehreren Hundert Euro. Ereignet sich aufgrund des beschriebenen Verhaltens des Hundes ein Autounfall, kann das wesentlich höhere Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Allein der Sachschaden an einem Auto kann Tausende Euro betragen.
Stellen Sie sich vor, Sie gehen in ein Geschäft und binden Ihren Hund vorher an. Während Sie im Geschäft sind, nähert sich dem Tier ein kleines Kind und will es streicheln. Ihr Hund erschrickt und beißt das Kind. Oder er Hund verhält sich vor dem Geschäft aus irgendwelchen Gründen aggressiv und verschreckt andere Kunden. Der Besitzer des Ladens kann in diesem Fall gegen Sie Schadensersatzansprüche geltend machen, da er durch die Anwesenheit des Tieres Umsatzeinbußen hatte. Auch wenn Ihr Tier beim Spielen einen anderen Hund beißt, ist das ein Fall für die Hundehaftpflicht.
(Quelle: Versicherungsmakler vs vergleichen-und-sparen GmbH)
Was gilt es, vor dem Abschluss zu beachten?
Der Leistungsinhalt einer Hundehaftpflicht ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Achten Sie vor dem Abschluss darauf, dass die Prämien günstig sind und welche Leistungen die Hundehaftpflicht beinhaltet. Außerdem ist die Deckungssumme wichtig. Wie weiter oben erwähnt, kann ein durch einen Hund verursachter Unfall oder Schaden hohe Forderungen nach sich ziehen. Deswegen ist eine Deckungssumme von drei Millionen Euro empfehlenswert. Fünf Millionen wären besser.
Die Wichtigkeit von Zusatzleistungen wie Mietschäden
Das Halten von Hunden ist in vielen Mietwohnungen erlaubt. Die Folge sind mehr Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter. In vielen Fällen sind vom Hund verursachte verunreinigte Teppiche und Kratzer im teuren Parkett daran schuld. Lassen Sie als Hundehalter, der in Miete wohnt, Mietschäden mitversichern. Mietschäden sind standardmäßig in der Hundehaftpflicht nicht integriert, sie gehören zu den Zusatzleistungen. Ebenso wie Fremdhüterrisiko, Welpenschutz und andere. Eine sehr interessante Zusatzleistung ist die Forderungsausfalldeckung. Das bedeutet, stößt Ihnen oder Ihrem Tier etwas zu und der Verantwortliche kann nicht zahlen, springt Ihre Haftpflichtversicherung ein.
Versicherungsvergleich durchführen, um das Preis-Leistungs-Verhältnis zu optimieren
Sie können einen Haftpflichtschutz für ihr Tier bei nahezu allen Versicherungsgesellschaften abschließen. Günstige Policen sind bereits ab 50 Euro im Jahr erhältlich. Nehmen Sie nicht die billigste Versicherung, sondern führen einen Vergleich im Internet durch. Denn auf diese Weise ermitteln Sie die Hundehaftpflichtversicherung mit dem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihre Ansprüche.
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